Ihr Engagement für die Bürgerstiftung Essingen

Als Stifter

  • mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital
  • mit einer eigenen Stiftung unter unserem Dach
  • als (Geld- oder Sach-) Spender
  • mit einer Projektspende
  • mit einer Spende für die laufende Stiftungsarbeit

Schon mit kleinen Beträgen helfen Sie der Bürgerstiftung. Ab 1.000 € erhalten Sie das Recht, in der jährlichen Stifterversammlung über die Förderstrategie der Bürgerstiftung mitzubestimmen.

Sie können auch die Bürgerstiftung als Erbe einsetzen und damit über die Verwendung Ihres Nachlasses bestimmen. Viele Menschen, die keine Erben haben, stellen sich heute die Frage, wie ihr Vermächtnis dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden kann. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Essingen stellt sicher, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital für alle Zeiten gemeinnützig für Essingen eingesetzt wird.

Sie können sich an der Bürgerstiftung als Zustifter beteiligen.

Zustiftungen müssen dauerhaft in ihrem Wert als Teil des Stiftungsvermögens erhalten bleiben.

Mit den Kapitalerträgen der Zustiftung wird dann der Stiftungszweck verfolgt.

Bitte sprechen Sie uns an: hier geht´s zum Kontaktformular

Als Spender, denn „Kleinvieh macht auch Mist“

Mit einer Spende können Sie Projekte der Bürgerstiftung Essingen sofort und unmittelbar unterstützen. Jede kleine und große Zuwendung macht uns Freude.

Spendenkonto

Unsere Bankverbindungen lauten:

KSK Ostalb IBAN: DE36614500501000332595 BIC: OASPDE6AXXX

VR-Bank Aalen IBAN: DE87614901500617864004 BIC: GENODES1AAV

Als Spender für Projekte oder für den Stiftungsfonds

Sie möchten gerne ein bestimmtes Projekt der Bürgerstiftung unterstützen wie etwa den Kinder- und Jugendförderpreis? Kein Problem. Unsere aktuellen Projekte finden Sie hier auf dieser Webseite.

Als Dauerspender

Natürlich können Sie auch dauerhaft kleinere Beträge der Stiftung zur Verfügung stellen. Bei einem Jahresbeitrag ab 20 € kommt im Laufe der Zeit auch ein stattlicher Betrag zusammen. Ihr Beitrag wird als laufende Zustiftung immer im März von ihrem Konto abgebucht. Hier können Sie eine Abbuchungsermächtigung downloaden und der Bürgerstiftung zusenden:

Bürgerstiftung Essingen
c/o Ralf Schiehle
Wiesenstraße 4
D-73457 Essingen

Als Zeit- und Ideenstifter

Haben Sie Spaß daran, Projekte zu entwickeln, eigene oder fremde Ideen umzusetzen und für eine überschaubare Zeit aktiv zu werden? Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf und entwickeln Sie alleine oder mit Freunden etwas Gutes. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, aus Ihrer Idee Realität werden zu lassen. Haben Sie besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse, mit denen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung ehrenamtlich unterstützen können? Dann sollten wir uns kennen lernen. Wir informieren Sie gerne. Schreiben Sie uns doch einfach einen Brief oder ein Email.

Steuerliche Aspekte

Das Steuerrecht unterstützt neuerdings die Stifterinnen und Stifter mit hoher Abzugsfähigkeit bei der persönlichen Einkommensteuer. Auch kleinere Beträge wirken im Gesamtkapital an der langfristigen Verwirklichung der Stiftungsziele bei.

Gründungsstiftung

Natürliche Personen (EStG), Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Stiftungsspenden in den Vermögensstock einer Stiftung anlässlich der Neugründung oder der Zustiftung bis zu 1.000.000 EUR wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig gleichmäßig oder in unterschiedlicher Höhe auf insgesamt maximal 10 Jahre verteilen und bei der Einkommensteuer berücksichtigen.

Spenden

Das Spendenabzugsrecht sieht bei Spenden an eine anerkannte gemeinnützige Stiftung eine Abzugsfähigkeit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe von Umsätzen, Löhnen und Gehältern vor. Die durch Übersteigen der Einkunftsgrenzen nicht berücksichtigten Spendenbeträge können in der Zukunft steuerlich abgezogen werden (Zuwendungsvortrag).

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Thema von Anders Norén modified and extended by Ernst Lipp