Stifterinnen und Stifter sind das Fundament unserer Bürgerstiftung.
Als Stifterin oder Stifter engagieren Sie sich nachhaltig für die Gemeinde Essingen. Mit Ihrem
Beitrag ermöglichen Sie langfristig Projekte, die das Gemeinwohl stärken und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Ihr Engagement bedeutet auch Verantwortung für
die Zukunft von Essingen zu übernehmen. Durch Ihre Zustiftung fördern Sie dauerhaft
satzungsgemäße Projekte, von Bildung und Kultur bis hin zu sozialem Zusammenhalt und
Erhalt der Umwelt. Ihr Beitrag wirkt langfristig und schafft bleibende Werte für kommende
Generationen.
Sie können sich auf verschiedene Weise einbringen
durch eine Zustiftung in das Stiftungskapital
oder
durch eine Geld- oder Sachspende
Schon mit kleinen Beträgen helfen Sie der Bürgerstiftung. Ab 1.000 Euro können Sie auch
eine Projektspende vornehmen und hierin die Förderstrategie der Bürgerstiftung
unterstützen.
Einen weiteren nachhaltigen Beitrag können Sie leisten, indem Sie die Bürgerstiftung aus
Ihrem Erbnachlass mit Beträgen berücksichtigen oder aber auch die Bürgerstiftung als Erbe
Ihres Vermögens einsetzen. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Essingen stellt
sicher, dass das vererbte Vermögen als Zustiftung in das Stiftungskapitel gelangt und damit
für alle Zeiten gemeinnützig in Essingen eingesetzt wird.
Denn, Zustiftungen in das Stiftungsvermögen müssen dauerhaft in Ihrem Wert erhalten
bleiben und können dadurch für die Kapitalnutzung hergenommen werden. Dies ist der
eigentliche Auftrag der Bürgerstiftung.
Aus den Erträgen der Kapitalnutzung kann dann der Stiftungszweck im Rahmen der
vorgegeben Möglichkeiten des festgelegten Satzungszweckes, vorgenommen werden.
Mit einer Spende, einfach auf eines unserer Spendenkonten bei der
KSK Ostalb IBAN: DE36614500501000332595 BIC: OASPDE6AXXX
oder
VR-Bank Ostalb IBAN: DE87614901500617864004 BIC: GENODES1AAV
können Sie sofort und unmittelbar unterstützen.
Jede kleine und große Zuwendung unterstützt uns in unserem Bestreben.
Unsere aktuellen Projekte und Projektplanungen finden Sie hier auf dieser Website.
Sie können als Dauerspender auch mit kleineren Beträgen der Bürgerstiftung treu sein. Ihr festgesetzter
Betrag/Spende kann nach Ihrer Zustimmung einmal im Jahr durch uns mit einer
Abbuchungsermächtigung von ihrem Konto abgebucht werden. „Kleinvieh macht auch Mist“
Sie können die Abbuchungsermächtigung downloaden und der Bürgerstiftung zusenden:
Bürgerstiftung Essingen
c/o Ralf Schiehle
Rathausgasse 9
73457 Essingen
Als Zeit- und Ideenstifter
Haben Sie Spaß daran, Projekte zu entwickeln, eigene oder fremde Ideen umzusetzen und für eine überschaubare Zeit aktiv zu werden? Lassen Sie Ihren Ideen freien Lauf und entwickeln Sie alleine oder mit Freunden etwas Gutes. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, aus Ihrer Idee Realität werden zu lassen. Haben Sie besondere Fähigkeiten oder Kenntnisse, mit denen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung ehrenamtlich unterstützen können? Dann sollten wir uns kennen lernen. Wir informieren Sie gerne. Schreiben Sie uns doch einfach einen Brief oder ein Email.
Steuerliche Aspekte
Das Steuerrecht unterstützt neuerdings die Stifterinnen und Stifter mit hoher Abzugsfähigkeit bei der persönlichen Einkommensteuer. Auch kleinere Beträge wirken im Gesamtkapital an der langfristigen Verwirklichung der Stiftungsziele bei.
- Stiftung in den Vermögensstock
Natürliche Personen (EStG), Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Stiftungsspenden in den Vermögensstock einer Stiftung anlässlich der Neugründung oder der Zustiftung bis zu 1.000.000 EUR wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig gleichmäßig oder in unterschiedlicher Höhe auf insgesamt maximal 10 Jahre verteilen und bei der Einkommensteuer berücksichtigen. - Spenden
Das Spendenabzugsrecht sieht bei Spenden an eine anerkannte gemeinnützige Stiftung eine Abzugsfähigkeit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe von Umsätzen, Löhnen und Gehältern vor. Die durch Übersteigen der Einkunftsgrenzen nicht berücksichtigten Spendenbeträge können in der Zukunft steuerlich abgezogen werden (Zuwendungsvortrag).